Nicht nur Einfamilienhäuser, auch Mehrfamilienhäuser lassen sich mit einer Photovoltaikanlage ausstatten. Davon können sowohl Vermieter als auch Mieter profitieren.
Ein großer Vorteil von Mieterstrommodellen ist der Wegfall von Kosten wie der Stromsteuer, Netzentgelten, netzseitigen Umlagen und Konzessionsabgaben, die u.a. durch den Transport des Stromes durch das öffentliche Netz entstehen. Durch den 2017 eingeführten Mieterstromzuschlag sparen Vermieter nicht nur den aktuellen Strompreis, sondern erhalten noch den zusätzlichen pro kWh gezahlten Mieterstromzuschlag. Wie hoch der Mieterstromzuschlag ausfällt, ist abhängig von der Größe und Zubau der montierten Photovoltaikanlage.
Eine weitere Einnahmequelle stellt die Einspeisung des nicht gebrauchten Stroms in das Stromnetz dar. Wie bei PV-Anlagen an Einfamilienhäusern, kann der nicht genutzte Strom an den Netzstrombetreiber für eine 20jährige feste Einspeisevergütung verkauft werden.
Doch das Mieterstrommodell rechnet sich nicht nur für Vermieter: Durch den Wegfall von Abgaben und Entgelten sowie den Verkauf des Stroms an den örtlichen Netzbetreiber, kann der Strom den Mietern günstiger angeboten werden. Der Vermieter bestimmt hierbei, wieviel er von seiner Gewinnspanne an die Mieter weitergibt, für welchen Preis er den Strom seinen Mietern anbietet.
Das Mieterstrommodell eignet sich besonders für Besitzer von Gewerbeimmobilien mit mehreren Mieteinheiten oder Besitzer von größeren Mehrfamilienhäusern. Damit sich die Investition in eine PV-Anlage unter dem Mieterstrommodell rechnet, sollte die in Betracht gezogene (Wohn-) Anlage mindestens 15 Mieteinheiten oder mehr haben.
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